Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Anwendungs- und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der E-Experts GmbH finden auf alle Vertragsbeziehungen zwischen der E-Experts GmbH und deren Kunden im Zusammenhang mit Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

II. Gültigkeit des Angebots & Vertragsschluss

Soweit ein Angebot keine anderweitige Frist enthält, bleibt die E-Experts GmbH während der Dauer von 30 Tagen ab dem Ausstellungsdatum daran gebunden. Ein Angebot wird angenommen, indem der Kunde dies schriftlich erklärt. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die E-Experts GmbH dem Kunden die Annahme schriftlich bestätigt hat, spätestens jedoch mit Erbringung der Dienstleistung. Wünscht der Kunde Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung von der E-Experts GmbH, so müssen diese gegenseitig schriftlich vereinbart werden.

III. Fristen

Die E-Experts GmbH verpflichtet sich, die vertraglich festgelegten Fristen einzuhalten. Dies setzt jedoch voraus, dass der Kunde seinerseits seine vertraglichen Pflichten (Zahlungspflichten, Vorleistungspflichten, etc.) einhält. Bei höherer Gewalt verschieben sich die Fristen in angemessener Weise. Die Frist verschiebt sich ebenfalls, wenn der E-Experts GmbH die Angaben, welche sie für die Ausführung des Auftrags benötigt, nicht oder nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Kunde nachträglich Abänderungen vornimmt, die eine Verzögerung verursachen.

IV. Vertragliche Leistung

Die E-Experts GmbH erbringt aufgrund gesonderter Beauftragung durch den Kunden diverse Beratungs- und sonstige Dienstleistungen im Rahmen der Planung, Erstellung, Installation und Konfiguration sowie Betrieb und Wartung von kundenspezifischer Software. Der genaue Umfang und die Ausführungen der Lieferung bzw. der Dienstleistung werden im Einzelnen im Vertrag und dessen Anhängen definiert.

Vertragsänderungen und die sich daraus ergebenden Mehr- oder Minderkosten oder Anpassungen vertraglicher Fristen erfordern der Schriftform. Mehrkosten durch eine Erweiterung oder Änderung des Auftrags sind vom Kunden zusätzlich zu vergüten. Werden vom Kunden Mehrleistungen fernmündlich in Auftrag gegeben, so werden diese von der E-Experts GmbH schriftlich festgehalten und dem Kunden zur Bestätigung zugestellt. Werden die Mehrleistungen und die damit verbundenen Kosten nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von 3 Werktagen abgelehnt, so gelten diese als in Auftrag gegeben.

V. Rechte am Auftragsergebnis

Nach vollständiger Zahlung der jeweiligen Auftragsrechnung, geht das nicht exklusive Nutzungsrecht am vertraglich geschuldeten Auftragsergebnis von der E-Experts GmbH auf den Kunden über. Hiervon ausgenommen ist das Verwendungsrecht an dem von der E-Experts GmbH erworbenen Knowhow. Dieses kann sie frei verwenden, solange die Geschäftsgeheimnisse des Kunden nicht tangiert werden.

VI. Mitwirkungspflicht

Der Kunde verpflichtet sich, die für die Leistungen der E-Experts GmbH erforderlichen Informationen und Unterlagen eigenverantwortlich, rechtzeitig, vollständig und richtig bereitzustellen. Bei nicht vertragsgemässer Zurverfügungstellung der Leistungen, Informationen, Sachmittel, Daten oder Zutrittsberechtigungen zu benötigten Systemen und Räumlichkeiten etc. durch den Kunden ist die E-Experts GmbH berechtigt das Entgelt, insbesondere auch bei Festpreisen entsprechend anzupassen.

VII. Abnahme

Bei einer Abnahme handelt es sich im die Ablieferung des Werks durch die E-Experts GmbH und die Annahme des Werks als vertragskonforme Leistung durch den Kunden. Über die Abnahme wird durch die E-Experts GmbH ein Protokoll erstellt, das durch beide Parteien unterzeichnet wird. Bei Mängeln im Zeitpunkt der Abnahme hat der Kunde zunächst ein ausschliessliches Recht auf Nachbesserung bzw. Nachlieferung. Kann im Anschluss erneut keine erfolgreiche Abnahme vorgenommen werden, so hat der Kunde eine erneute Nachfrist zur Nachbesserung der Mängel zu setzen. Erst im Anschluss steht dem Kunden ein Gewährleistungsanspruch bei den Mängeln zu, die die Funktionstauglichkeit ausschliessen oder erheblich beeinträchtigen.

Hat keine explizite Abnahme stattgefunden, so gelten alle Leistungen der E-Experts GmbH mithin 14 Tage nach Produktivsetzung der Software, ohne Anzeige eines Mangels, als abgenommen.

VIII. Preise & Zahlungsbedingungen

Die für die Leistung fällige Vergütung richtet sich nach Zeit- und Materialaufwand, und ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag, andernfalls aus der jeweils gültigen E-Experts GmbH Preisliste, zuzüglich Steuern, sowie Reisekosten und sonstigen Auslagen. Kostenvoranschläge sind mangels ausdrücklicher Vereinbarung grundsätzlich unverbindlich. Die Verrechnung erfolgt jeweils Anfangs Monat für alle Leistungen des Vormonats oder nach Projektabschluss. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann die E-Experts GmbH Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen.

IX. Gewährleistung

Die E-Experts GmbH gewährleistet ausschliesslich, dass ihre Produkte und Dienstleistungen die schriftlich vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung besteht nicht. Schäden, welche infolge unsachgemässer Bedienung oder Behandlung, unsachgemässer oder unzulässiger Eingriffe, mangelhafter Wartung oder auch anderen Gründen, die die E-Experts GmbH nicht zu vertreten hat, entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Sofern kein entsprechender Wartungsvertrag abgeschlossen wurde, ist die E-Experts GmbH nicht zu Wartung und Betrieb der Software verpflichtet. Bei Vorliegen eines Wartungsvertrags verpflichtet sich die E-Experts GmbH zu Wartung und Betrieb der Software gemäss der getroffenen Vereinbarung.

X. Kündigung

Beide Parteien können einen Vertrag aus wichtigem Grund schriftlich fristlos kündigen, wenn die andere Partei ihre vertraglichen Verpflichtungen (u.U. nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist) nicht erfüllt. Bei einer unerheblichen Vertragsverletzung ist eine Kündigung ausgeschlossen. Im Falle einer Kündigung durch den Kunden ist der Kunde verpflichtet, die erbrachten Leistungen zu bezahlen sowie der E-Experts GmbH sonstige Kosten und Ansprüche zu erstatten, die sich aus den Bestimmungen dieses Vertrags oder den gesetzlichen Bestimmungen ergeben. Soweit Vertragsbedingungen ihrer Natur nach nicht zeitlich befristet sind, gelten sie nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

XI. Haftung

Die E-Experts GmbH haftet dem Kunden für im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehende Schäden, wenn diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von der E-Experts GmbH zurückzuführen sind. Soweit gesetzlich zulässig, schliesst die E-Experts GmbH die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden aus. Dieser Haftungsausschluss beinhaltet auch die Geschäftsherrenhaftung nach Art. 55 OR und die Hilfspersonenhaftung nach Art. 101 OR.

XII. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und Datenschutz

Die Parteien werden ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekanntgewordene vertrauliche Informationen, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, aber auch technische Unterlagen, Muster, Prozessbeschreibungen oder Daten auch nach Beendigung des Vertrags vertraulich behandeln und diese weder weitergeben noch auf sonstige Art verwerten. Die E-Experts GmbH wird Kundendaten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden erheben, verarbeiten oder nutzen.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die E-Experts GmbH die Leistungsbeziehung mit dem Kunden als Referenz benennt und insbesondere in Webseiten, Printmedien und sonstigen Werbematerialien auf die Leistungserbringung gegenüber dem Kunden hinweist.

XIII. Weisungsbefugnisse

Die arbeitsrechtlichen Weisungsbefugnisse verbleiben auch dann vollständig bei der E-Experts GmbH, wenn Mitarbeiter der E-Experts GmbH beim Kunden zum Einsatz kommen.

XIV. Schlussbestimmungen

Die Leistungen unterliegen ausschliesslich den Geschäftsbedingungen von der E-Experts GmbH. Der Geltung von Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz des Auftragnehmers zuständig. Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht.

Die ganze oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine nach dem Sinn und Zweck wirtschaftlich gleichartige und rechtlich zulässige Bestimmung.


Niederuzwil, 1. Januar 2014

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